Videoüberwachung/Infoblatt
Videoüberwachung im Gebäude MZH
Verhalten nach einer Straftat
Dieses Infoblatt informiert im Auftrag des Dezernats 4 (als Betreiber der Videoüberwachungsanlage) über die erforderlichen Schritte nach dem Bekanntwerden einer Straftat im MZH.
Schritt 1: Straftat bei der Polizei anzeigen
Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere.
Telefonummern der Polizei:
Von einem Uni-Telefon aus | Vom Mobiltelefon aus | |
Polizei-Notruf | 110 | 110 |
Polizei-Lagezentrum | (01) 3621754 | (0421) 3621754 |
Schritt 2: Leitwarte informieren
Als nächstes muß die Leitwarte der Universität Bremen über die Straftat in Kenntnis gesetzt werden.
Telefnummern der Leitwarte:
Von einem Uni-Telefon aus | Vom Mobiltelefon aus | |
Notruf | 07 | (0421) 218 07 |
Leitwarte | 2400 | (0421) 218 2400 |
Schritt 3: Betriebsverantwortliche informieren
Schließlich müssen die Betriebsverantwortlichen der Videoüberwachungsanlage informiert werden, damit sie gegebenenfalls die Bilddaten auswerten können.
Siehe die Informationen zur Videoüberwachung für die zu informierenden Personen.
Wichtig: Die Videodaten werden nach vier Tagen gelöscht; für diesen Schritt ist also nur begrenzte Zeit verfügbar (schnell handeln!).