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Videoüberwachung/Infoblatt

Aus Technik-Wiki

Videoüberwachung im Gebäude MZH

Verhalten nach einer Straftat

Dieses Infoblatt informiert im Auftrag des Dezernats 4 (als Betreiber der Videoüberwachungsanlage) über die erforderlichen Schritte nach dem Bekanntwerden einer Straftat im MZH.

Schritt 1: Straftat bei der Polizei anzeigen

Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere.

Telefonummern der Polizei:

Von einem Uni-Telefon aus Vom Mobiltelefon aus
Polizei-Notruf 110 110
Polizei-Lagezentrum (01) 3621754 (0421) 3621754

Schritt 2: Leitwarte informieren

Als nächstes muß die Leitwarte der Universität Bremen über die Straftat in Kenntnis gesetzt werden.

Telefnummern der Leitwarte:

Von einem Uni-Telefon aus Vom Mobiltelefon aus
Notruf 07 (0421) 218 07
Leitwarte 2400 (0421) 218 2400

Schritt 3: Betriebsverantwortliche informieren

Schließlich müssen die Betriebsverantwortlichen der Videoüberwachungsanlage informiert werden, damit sie gegebenenfalls die Bilddaten auswerten können.

Siehe die Informationen zur Videoüberwachung für die zu informierenden Personen.

Wichtig: Die Videodaten werden nach vier Tagen gelöscht; für diesen Schritt ist also nur begrenzte Zeit verfügbar (schnell handeln!).