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Techniker/Geräteprüfung

Aus Technik-Wiki

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Allgemeines

Elektrische Geräte, die nicht dauerhaft mit der Elektroinstallation verbunden sind, sondern eine lösbare Verbindung zum Stromnetz (Stecker u.a.) haben, sind vom Arbeitgeber regelmäßig auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Dies ist in der DGUV Vorschrift 3 geregelt (DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; früher: BGV A3).

Uns betreffende Fristen dafür sind:

  • 6 Monate bei Ausleihgeräten
  • 18 Monate in Feuchträumen (Teeküchen)
  • 24 Monate in Veranstaltungsräumen
  • 48 Monate in Büros

Näheres ist der Handlungshilfe der Universität dazu zu entnehmen:
EUP_Handlungshilfe.pdf.

Die Technikerinnen und Techniker am FB3 haben bereits an einer Schulung zur elektrisch unterwiesenen Person (EuP) teilgenommen und dabei auch Lehrgangsunterlagen erhalten. Hier die Unterlagen der Schulung aus 2014 als Referenz:
EUP_Schulung_2014.pdf.

Eine regelmäßige EuP-Nachschulung ist nicht vorgesehen (Stand: Ende 2014).
Im Oktober 2015 haben 12 technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer zweitägigen EuP-Schulung teilgenommen und wurden im Anschluss auch zur EuP bestellt.

Zur Durchführung der Prüfungen besitzt der Fachbereich zwei Gerätetester FLUKE 6500. Die Geräte müssen regelmäßig kalibiriert werden; eigentlich einmal im Jahr. Herr Rohde von der Elektrowerkstatt schlägt eine Kalibrierung alle zwei Jahre vor. Hier das Bedienungshandbuch:
FLUKE_6500-2_Benutzerhandbuch.pdf.

Für das Erfassen und Verwalten der Prüfdaten existiert mit „DNS“ eine Software der Fa. FLUKE, die die unter Windows läuft. Auch hierfür gibt es eine Anleitung:
Fluke_DMS_Software.pdf.

Die Meldung der geprüften Geräte an den „Elektrotechnisch Verantwortlichen“ der Universität erfolgt derzeit über ein einfaches Excel-Formular:
Vordruck_EUP_Gepruefte_Handgeraete.xls.
Kommentar: Geht es hierbei nicht eher um die Meldung der Gerätetester? --net

Einen Abriß der am Fachbereich vorbereitend notwendigen organisatorischen Maßnahmen gibt dieses Konzeptpapier:
EUP-Organisation.pdf

Durchführung der Prüfungen

Zu prüfende Gegenstände, an denen der Prüfaufkleber nicht sinnvoll befestigt werden kann, werden nach erfolgreicher Prüfung mit einem Kabelbinder markiert. Die Farbe des Kabelbinders dokumentiert hierbei den nächsten Prüfzeitpunkt:

Farbe Geprüft im Jahr Nächste Prüfung spätestens
rot 2015 oder 2016 01.01.2020
grün 2017 01.01.2021
gelb 2018 01.01.2022
blau 2019 01.01.2023
orange 2020 01.01.2024
grau 2021 01.01.2025
schwarz 2022 01.01.2026
weiß 2023 01.01.2027
rot + sw 2024 01.01.2028
grün + sw 2025 01.01.2029

Ab dem Jahr 2024 wird ein zweiter Kabelbinder verwendet, die Grundfarbe und zusätzlich ein schwarzer Kabelbinder. So z.B für 2024 geprüft: rot und schwarz, für 2025 geprüft: grün und schwarz.

Defekte Geräte werden zerstört bzw. mit einem Sperraufkleber markiert. Auch beispielsweise Kisten mit nicht geprüften (und demzufolge nicht zu benutzenden) Kaltgerätekabeln können auf diese Weise markiert werden.

Geräte, die einen Prüfaufkleber bekommen, werden durchnummeriert. Die Nummern sind achtstellig. Die ersten drei Stellen bezeichnen die Arbeitsgruppe (mehrere AGs können sich ein Präfix teilen).

Nummernpräfix Arbeitsgruppe(n)
000 Zentrale IT, Praktikumsbereich FB3
001 AG Fey, AG Hölzel
002 AG Malaka
003 AG Bormann
004 AG Feichtner
005 AG Büskens
006 AG Keßeböhmer
007 ZeTeM
008 AG Hortmann
009 AG Bikner-Asbahs
010 Verwaltung FB3
011 Veranstaltungsräume FB3
012 AG Hoffmann
013 AG Drechsler
014 AG CGVR Zachmann
015 AG SoteG Maaß
016 AG AGTI Kreowski
017 AG BIFA Peter Ansorge
018 AG CSLog Megow
022 AG MSIS Frese
023 AG TDKI Lutz
024 DFKI CPS Cartesium
025 AG CSL Schultz
026 AG CoSy Freksa
027 AG CNI Schill

Die restlichen fünf Stellen der Nummern können frei vergeben werden. Jeder Arbeitsgruppe steht es frei, z.B. Nummernbereiche für die einzelnen Gerätetypen zu definieren oder den Nummernraum anderweitig zu strukturieren.

Um Schreibarbeit zu sparen, können führende Nullen in den letzten fünf Stellen der Nummern durch einen Schrägstrich abgekürzt werden, und führende Nullen im Präfix können dann weggelassen werden, also z.B. „12/82“ als Abkürzung für „01200082“.

Die durchgeführten Prüfungen werden in eine Nachweistabelle eingetragen. Diese kann auf z.B. handschriftlich auf Papier, als Excel-Tabelle oder als einfache Textdatei erstellt werden. In die Tabelle werden nur Geräte mit Nummer eingetragen, also keine Kabel.

Die Nachweise werden nach Abschluss eines Prüfdurchgangs in der jeweiligen Arbeitsgruppe sowie (im PDF-Format) als Duplikat oder Scan bei Jörg Brandt archiviert.

In den Kopf der Nachweistabelle werden der Name des Prüfers bzw. der Prüferin und die Arbeitsgruppe eingetragen. Die Tabellenzeilen enthalten die folgenden Felder

Feldinhalt Format
Datum der Prüfung ISO 8601
Nummer des Geräts siehe oben
„Kategorie“ (Anzahl Monate bis zur nächsten Prüfung) z.B. 48
Art des Geräts z.B. Mehrfachsteckdose, Computer, Monitor
Prüfung bestanden Ja/Nein
Bemerkung (optional)


Hier ein Beispiel für die Nachweistabelle: PDF Excel

Neu beschaffte Geräte müssen nicht geprüft werden, bekommen aber auch eine Nummer und einen Prüfaufkleber. Der Termin der nächsten (ersten) Prüfung ergibt sich aus dem Kaufdatum und der jeweiligen Frist (in der Regel also Kaufdatum plus 48 Monate).

Bis auf weiteres werden die folgenden Prüfprogramme verwendet:

Gerät Prüfprogramm
Notebook-Netzteil 243 (s.u.)
Monitor 148
PC 148
Wasserkocher, Kaffeemaschinen, u.ä. 146
Audio-/Videogeräte u.ä. 147
Schreibtischleuchten 241
Tabelle muss noch ausgebaut werden

Bei Notebook-Netzteilen mit abnehmbarer Zuleitung reicht eine Sichtprüfung des Netzteils und die Prüfung der Zuleitung (Prüfprogramm für Kaltgerätekabel; Markieren mit Kabelbinder).

Zu den Prüfterminen werden die folgenden Arbeitsmittel mitgebracht:

  • Eines der Fluke-Messgeräte inklusive allem Zubehör (Adapter, Sonden, etc.)
  • Eine ausreichende Menge von Prüfaufklebern
  • Eine ausreichende Menge von Kabelbindern in der aktuell genutzten Farbe
  • Einige Aufkleber zum Sperren von defekten Geräten
  • Ein bereits getestetes Verlängerungskabel
  • Ein Rollwagen
  • Gegebenenfalls ein Schrottcontainer (wenn erwartet wird, dass zahlreiche Geräte oder Kabel entsorgt werden müssen)
  • Ein entsprechend vorbereitetes Notebook zum Ausfüllen der Nachweistabelle oder alternativ (Papier-)Vordrucke
  • (Liste muss noch vervollständigt werden)

Hier eine die obenstehenden Punkte berücksichtigende, aus der bisherigen Praxiserfahrung entstandene kompakte Anleitung:
Praktischer_Ablauf.pdf.

Fragen zur Vorgehensweise

Antworten gegebenenfalls einfach hinter die Fragen schreiben

Frage: Müssen Geräte, die Mitarbeitern und somit nicht der Uni gehören, ebenfalls geprüft werden, z.B. mitarbeitereigene Notebooks, Kaffeemaschinen, Leuchten?

Antwort: Soweit sie dem Inventar zuzuordnen sind (z.B. Lampen, Kaffeemaschinen, Wasserkocher), ja. (Jörg)

Frage: Wie wird mit mitarbeitereigenen Geräten umgegangen, wenn diese defekt sind und der Eigentümer nicht direkt erreichbar ist? Dürfen solche Geräte dann von uns zerstört bzw. entsorgt werden, und in welcher Form muss der Eigentümer dann davon in Kenntnis gesetzt werden (vorab und/oder danach)?

Frage: Müssen Geräte, die kein VDE-Zeichen haben, entsorgt werden? (Ein Teilnehmer der EuP-Schulung 2014 berichtete, dass das dort gesagt wurde.)

Antwort: Soweit Text TÜV Nord. Wie der Handlungsanweisung der Uni mittelbar zu entnehmen ist, genügt hier bei uns eine CE-Kennzeichnung. (Jörg)

Frage: Wie wird mit Geräten in Serverräumen umgegangen, zu denen nur ein eingeschränkter Personenkreis Zutritt hat?

Antwort: Wir unterlassen die Prüfung bis auf weiteres. Die Räume sind aber auf jeden Fall entsprechend zu kennzeichnen, Beispiele hierfür: No_FI.pdf, FI-Pruefung.pdf. (Jörg)

Frage: Wie werden Server behandelt, die fest in Racks eingebaut sind, die also nicht „ortsveränderlich“ sind?

Antwort: Sind sie doch! Alles was nach Lösen von ein paar Schrauben und Ziehen eines Steckers bewegt werden kann, ist auch ortsveränderlich.
Feste Elektroinstallationen werden von Elektrikern fest in das Stromnetz integriert (z.B. Klimatechnik). (Jörg)

Frage: Was ist mit Geräten, die verschrottet werden sollen und bis zur nächsten Entsorgung eingelagert wurden (deinventarisiert)?

Antwort: Hierbei handelt es sich nicht mehr um Betriebsmittel, sondern um Elektroschrott. (Jörg)

Frage: Was passiert mit 110-Volt-Geräten? Werden diese ebenfalls geprüft und wenn ja, wie? (Derartige Geräte sind z.B. im MZH 5180 vorhanden.)

Antwort: Den zum Betrieb notwendigen Trenntrafo könnten wir noch selbst prüfen, für 110 V Geräte verfügen wir aber über keine Meßgeräte, daher -> Elektrowerkstatt. (Jörg)

Frage: Was tun, wenn bei der Prüfung von Kabeltrommeln ständig Fehler auftreten?

Antwort: Das Kabel muss komplett abgerollt werden.