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Videoüberwachung/Informationen: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Videoüberwachung im Gebäude MZH ===
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Anfang 2005 wurde im Gebäude MZH eine Videoüberwachungsanlage eingerichtet. Diese Maßnahme wurde von der Universitätsleitung beschlossen; die Installation und der Betrieb werden vom Dezernat 4 durchgeführt.
Anfang 2005 wurde im Gebäude MZH eine Videoüberwachungsanlage eingerichtet. Diese Maßnahme wurde von der Universitätsleitung beschlossen; die Installation und der Betrieb werden vom Dezernat 4 durchgeführt.


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Die Bilddaten werden auf einem zentralen Aufzeichnungsgerät gespeichert, das im MZH in einem verschlossenen Raum untergebracht ist. Live-Bilder von den Kameras können nicht eingesehen werden.
Die Bilddaten werden auf einem zentralen Aufzeichnungsgerät gespeichert, das im MZH in einem verschlossenen Raum untergebracht ist. Live-Bilder von den Kameras können nicht eingesehen werden.


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Die Speicherungsdauer der Videodaten beträgt maximal vier Tage, danach werden die Daten automatisch gelöscht.
Die Speicherungsdauer der Videodaten beträgt maximal vier Tage, danach werden die Daten automatisch gelöscht.
(Laut Auskunft des Dezernats 4 vom 10.1.2011 beträgt die Speicherdauer eine Woche.)
(Laut Auskunft des Dezernats 4 vom 10.1.2011 beträgt die Speicherdauer eine Woche.)


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Zugangsberechtigt zum Aufzeichnungsgerät sind ausschließlich die folgenden drei Personen:
Zugangsberechtigt zum Aufzeichnungsgerät sind ausschließlich die folgenden drei Personen:


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* der/die Betriebsverantwortliche:r (Herr Hundertmark, Dezernat 4)
* der/die Betriebsverantwortliche:r (Herr Hundertmark, Dezernat 4)
* ein:e Vertreter:in des Personalrats (Frau Wienrich)
* ein:e Vertreter:in des Personalrats (Frau Wienrich)
* der/die Datenschutzbeauftragte der Universität (Frau Banik).
* der/die Datenschutzbeauftragte der Universität (Frau Banik).


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Die Daten sind so geschützt (durch drei Passwörter), dass nur die drei genannten Personen gemeinsam Zugriff bekommen können.
Die Daten sind so geschützt (durch drei Passwörter), dass nur die drei genannten Personen gemeinsam Zugriff bekommen können.


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Die Aufzeichnungen dürfen nur eingesehen werden, wenn Anzeichen für eine Straftat zum Nachteil der Universität oder deren Beschäftigten (bzw. berechtigten Nutzer:innen des Gebäudes) vorliegen.
Die Aufzeichnungen dürfen nur eingesehen werden, wenn Anzeichen für eine Straftat zum Nachteil der Universität oder deren Beschäftigten (bzw. berechtigten Nutzer:innen des Gebäudes) vorliegen.
Über die Einsichtnahme wird ein Protokoll erstellt.  
Über die Einsichtnahme wird ein Protokoll erstellt.  
Die Einsicht in die Aufzeichnungen wird über die Fachbereichsverwaltung (Frau Gerke oder Herrn Giesenhagen) beantragt.
Die Einsicht in die Aufzeichnungen wird über die Fachbereichsverwaltung (Frau Gerke oder Herrn Giesenhagen) beantragt.
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Version vom 15. August 2025, 15:26 Uhr

Videoüberwachung im Gebäude MZH

Anfang 2005 wurde im Gebäude MZH eine Videoüberwachungsanlage eingerichtet. Diese Maßnahme wurde von der Universitätsleitung beschlossen; die Installation und der Betrieb werden vom Dezernat 4 durchgeführt.

Die Bilddaten werden auf einem zentralen Aufzeichnungsgerät gespeichert, das im MZH in einem verschlossenen Raum untergebracht ist. Live-Bilder von den Kameras können nicht eingesehen werden.

Die Speicherungsdauer der Videodaten beträgt maximal vier Tage, danach werden die Daten automatisch gelöscht. (Laut Auskunft des Dezernats 4 vom 10.1.2011 beträgt die Speicherdauer eine Woche.)

Zugangsberechtigt zum Aufzeichnungsgerät sind ausschließlich die folgenden drei Personen:

  • der/die Betriebsverantwortliche:r (Herr Hundertmark, Dezernat 4)
  • ein:e Vertreter:in des Personalrats (Frau Wienrich)
  • der/die Datenschutzbeauftragte der Universität (Frau Banik).

Die Daten sind so geschützt (durch drei Passwörter), dass nur die drei genannten Personen gemeinsam Zugriff bekommen können.

Die Aufzeichnungen dürfen nur eingesehen werden, wenn Anzeichen für eine Straftat zum Nachteil der Universität oder deren Beschäftigten (bzw. berechtigten Nutzer:innen des Gebäudes) vorliegen. Über die Einsichtnahme wird ein Protokoll erstellt. Die Einsicht in die Aufzeichnungen wird über die Fachbereichsverwaltung (Frau Gerke oder Herrn Giesenhagen) beantragt.